I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) mit Schriftsatz seines Prozessbevollmächtigten, dem Lohnsteuerhilfeverein A e.V., vom 2. März 2000 Revision eingelegt. Dieses Rechtsmittel hat der Kläger mit Schreiben seines Prozessbevollmächtigten vom 3. März 2000 zurückgenommen.
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