Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.10.2015 teilweise wie folgt abgeändert:
Der Streitwert für den Vergleich vom 05.10.2015 wird auf 10.308,05 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I. Die Beschwerde des Klägervertreters gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 19.10.2015 ist zulässig und teilweise begründet.
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