Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Augst?k?s tiesas Sen?ts (Lettland) - 12.10.2011,
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 213, 214 und 273 -Identifizierung der Mehrwertsteuerpflichtigen - Versagung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer mit der Begründung, dass der Steuerpflichtige nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um die angegebene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben - Rechtmäßigkeit - Bekämpfung von Steuerhinterziehung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
EuGH, Urteil vom 14.03.2013 - Aktenzeichen Rs. C-527/11
DRsp Nr. 2013/4971
Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 213, 214 und 273 −Identifizierung der Mehrwertsteuerpflichtigen - Versagung einer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer mit der Begründung, dass der Steuerpflichtige nicht über die materiellen, technischen und finanziellen Mittel verfügt, um die angegebene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben - Rechtmäßigkeit - Bekämpfung von Steuerhinterziehung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
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