Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 98 Abs. 1; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Art. 98 Abs. 2; Richtlinie 112/2006/EG vom 28.11.2006 Anhang III Nr. 5; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3; Richtlinie 388/1977/EWG vom 17.05.1977 Anhang H Kategorie 5; AEUV Art. 267;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
BFH, vom 10.07.2012
Mehrwertsteuersatz für die Durchführung von Krankenfahrten zugunsten der Versicherten einer Krankenkasse durch Mietwagenunternehmen bei mitgliedstaatlicher Unterscheidung zwischen Dienstleistungen der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks durch Taxi und Mietwagen mit Fahrer; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
Mehrwertsteuersatz für die Durchführung von Krankenfahrten zugunsten der Versicherten einer Krankenkasse durch Mietwagenunternehmen bei mitgliedstaatlicher Unterscheidung zwischen Dienstleistungen der Beförderung von Personen und des mitgeführten Gepäcks durch Taxi und Mietwagen mit Fahrer; Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs
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