Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. Juni 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um das Ruhen eines Krankengeldanspruchs im Zeitraum vom 31. Januar 2021 bis 9. Februar 2021.
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