FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.02.2007 - Aktenzeichen 1 K 1170/03 B
DRsp Nr. 2007/9061
Mercedes-Benz 190 SL Bj. 1960 kein Oltimer
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Ein Mercedes-Benz 190 SL Baujahr 1960 nahezu im Originalzustand ist bei seiner Abfertigung in 1995 nicht als Sammlungsstück in Pos. 9705, sondern in Pos. 8703 2390 der Kombinierten Nomenklatur für gebrauchte Kraftfahrzeuge einzuordnen.