Streitig ist, ob Messstipendien steuerpflichtige Einnahmen eines Priesters darstellen.
Der Kläger ist katholischer Priester. Der Beklagte (das Finanzamt) erhöhte in dem Einkommensteuerbescheid 2000 vom 10.09.2001 die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit um die Messstipendien des Klägers. Hiergegen richtet sich nach erfolglosem Vorverfahren (Einspruchsbescheid vom 04.03.2003) die Klage.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|