Die Beteiligten streiten über die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen. Der Rechtsstreit beschränkt sich ausschließlich auf die Problematik, ob das Mietverhältnis einem Fremdvergleich standhält.
Die Kläger sind Eheleute, die im Kalenderjahr 1996 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist kaufmännischer Angestellter und erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; die Klägerin ist Hausfrau.
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