Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung
BFH, vom 07.06.1994 - Aktenzeichen IX R 121/92
DRsp Nr. 1997/8535
Mietverhältnis zwischen Angehörigen über Zweitwohnung
Ein Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen kann dann steuerlich anerkannt werden, wenn die vermietete Einliegerwohnung eines im übrigen vom Eigentümer genutzten Zweifamilienhauses von den Mietern nur an bestimmten Tagen als Zweitwohnung genutzt wird. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung des Mietverhältnisses in solchen Fällen ist, daß die Einliegerwohnung den Mietern zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ferner müssen die Nutzungsbereiche des Vermieters einerseits und der Mieter andererseits hinreichend deutlich voneinander abgegrenzt sein.
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