I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, wurde im Dezember 1990 errichtet. Gesellschafter der Klägerin waren in den Streitjahren die Eheleute M und P mit einem Anteil am Stammkapital in Höhe von 25 000 DM (M) und 75 000 DM (P). P ist Geschäftsführer der Klägerin. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin sind insbesondere die Fertigung und Montage von ...
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