FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.03.2000
14 K 338/96
Fundstellen:
EFG 2000, 679

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen bei Wohnrecht

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2000 - Aktenzeichen 14 K 338/96

DRsp Nr. 2001/2589

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen bei Wohnrecht

Auch ein zugunsten der grundstücksübertragenden Eltern bestelltes unentgeltliches Wohnrecht steht der steuerlichen Anerkennung eines später abgeschlossenen entgeltlichen Mietvertrags nicht entgegen. Die Aufhebung des dinglichen Rechts ist nicht erforderlich.

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen.

Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.

Mit notariellem Vertrag vom 16. März 1994 übertrugen die Eltern der Klägerin das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück ... auf die Klägerin. Die Übertragung erfolgte, um den Klägern die Möglichkeit zu eröffnen, das Gebäude auf eigene Kosten umfassend umzubauen. Die Klägerin bestellte ihrerseits den Eltern ein Wohnungsrecht gemäß § 1093 BGB für die Erdgeschosswohnung (Rdn. 2.1). Schuldrechtlich wurde vereinbart, dass die Ausübung des Wohnungsrechtes unentgeltlich erfolgt (Rdn. 2.1 letzter Satz). Außerdem verpflichtete die Klägerin sich, ihre Eltern in gesunden und kranken Tagen zu versorgen (Rdn. 2.2). Die in Rdn. 2.1 und Rdn. 2.2 vereinbarten Rechte sollten als persönliche Dienstbarkeit sowie als Reallast im Grundbuch eingetragen werden (Rdn. 2.4). Die Eintragung der dinglichen Rechte erfolgte zusammengefasst als Leibgeding (§ 49 - -) .