Mietwert; Sachverständigengutachten; Ermittlung; Niedrigerer Grundbesitzwert; Beweismittel; Beweiswürdigung - Ermittlung des Mietwertes durch Sachverständigengutachten
FG Hessen, Urteil vom 10.01.2008 - Aktenzeichen 3 K 3229/06
DRsp Nr. 2008/10105
Mietwert; Sachverständigengutachten; Ermittlung; Niedrigerer Grundbesitzwert; Beweismittel; Beweiswürdigung - Ermittlung des Mietwertes durch Sachverständigengutachten
1. Bei der Ermittlung des Mietwertes handelt es sich um einen Erfahrungssatz, der als beweisbedürftige Tatsache gilt und zu dessen Ermittlung das Gericht auf ein geeignetes Sachverständigengutachten zurückgreifen kann.2. Macht der Steuerpflichtige geltend, dass der Grundbesitzwert für ein bebautes Grundstück abweichend von den Regeln des § 146 Abs. 2 bis 5 BewG nach der Ausnahmenorm des § 146 Abs. 7BewG festzustellen sei, obliegt dem Steuerpflichtigen die Nachweispflicht für das Vorliegen eines niedrigeren Grundstückswertes.3. Legt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall ein Sachverständigengutachten vor, so handelte es sich um substantiiertes urkundlich belegtes Parteivorbringen, das gemäß § 96 Abs. 1FGO der freien Beweiswürdigung durch das Gericht unterliegt.