I. Der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) ist Milcherzeuger. Für den Zeitraum 26. bis 31. März 2002 verpachtete er seine Stallanlage einschließlich der dort aufgestellten Milchkühe an einen anderen Milcherzeuger (Pächter). Bei einer am 28. März 2002 auf seinem Hof im Rahmen der Steueraufsicht durchgeführten Kontrolle wurden der Kläger und dessen Frau im Stall beim Probemelken angetroffen. Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Hauptzollamt --HZA--) nahm dies zum Anlass, den Kläger auch für die während der Pachtzeit erzeugte und gelieferte Milch als Erzeuger anzusehen. Da der Kläger u.a. mit dieser Milchmenge seine Anlieferungs-Referenzmenge überliefert hatte, wurde eine Milchabgabe gegen ihn festgesetzt.
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