I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt in der Rechtsform einer Genossenschaft das Zentralregulierungsgeschäft. Ihr sind als Mitglieder zahlreiche Fachhändler angeschlossen, für deren Warenbestellungen sie den gesamten Abrechnungs- und Zahlungsverkehr (sog. Zentralregulierung) einschließlich einer Bürgschaft übernimmt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Mitgliedern, Lieferanten und Klägerin gestalteten sich im Streitjahr (1995) wie folgt:
a) Verhältnis: Mitglieder - Lieferanten
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