Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen auf die Basiskrankenversorgung um selbst getragene Krankheitskosten zu mindern ist.
Der Kläger wurde im Streitjahr 2013 gemeinsam mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Beide Ehegatten sind privat krankenversichert. Aus den Mitteilungen der Krankenversicherung ergeben sich folgende Krankenversicherungsbeiträge und Beitragsrückerstattungen:
Ehemann | Ehefrau | |
Beiträge gesamt | 2.222,64 € | 1.976,88 € |
Beitragsrückerstattungen gesamt | 740,88 € | 599,04 € |
Beiträge Basisversorgung | 1.793,36 € | 1.592,78 € |
Rückerstattung | 597,79 € | 482,65 € |
Beiträge keine Basisversorgung | 429,28 € | 384,10 € |
Rückerstattungen | 143,09 € | 116,39 € |
Um die Beitragsrückerstattungen im Streitjahr zu erlangen trug der Kläger im Veranlagungszeitraum 2012 Aufwendungen für Krankheitskosten in Höhe von 563,91 € selbst.
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