I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) lebt in Deutschland. Er ist arbeitslos und bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II --Alg II--). Er ist der Vater des im November 2003 geborenen E, der im Haushalt seiner Mutter (M) ebenfalls in Deutschland lebt. M ist seit Januar 2006 in der Schweiz, im Kanton Thurgau, an verschiedenen Schulen beschäftigt und bei der Schweizerischen Alters- und Hinterlassenenversicherung sozialversichert. Nach den Bescheinigungen und Lohnabrechnungen ihrer Schweizer Arbeitgeber erhielt M ab Januar 2006 Kinder- und Familienzulagen in wechselnder Höhe.
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