Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. November 2015 10 K 410/14 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
A.
Streitig ist, ob der gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnungsbetrag gemäß §
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