Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie sind Mieter einer in C... gelegenen Wohnung, die im Eigentum der D... e. G. steht, sowie Mitglieder der Genossenschaft.
Mit Schreiben vom 24.04.2012 beantragte die Genossenschaft bei dem für sie zuständigen Finanzamt E... die Erteilung einer verbindlichen Auskunft zu folgender Rechtsfrage:
"Handelt es sich bei der Vereinbarung von geminderten Netto-Soll Mieten für Mitglieder, die weitere freiwillige Genossenschaftsanteile zeichnen, welche weder an Gewinnausschüttungen teilhaben noch verzinst werden, - unter der vertraglich vereinbarten Voraussetzung, dass sich der Vorteil der Wohnkostenreduzierung und der Vorteil der Zinsersparnis betragsmäßig entsprechen - um einen Vorteilsausgleich, der weder zu steuerpflichtigen Belastungen bei der Genossenschaft noch ihrer Genossenschaftsmitglieder führt?"
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