FG Köln - Urteil vom 11.04.2013
13 K 889/12
Normen:
EStG § 10d Abs 2; GewStG § 10a; AO § 165 Abs 1;
Fundstellen:
DStR 2014, 10
DStRE 2014, 1269

Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

FG Köln, Urteil vom 11.04.2013 - Aktenzeichen 13 K 889/12

DRsp Nr. 2013/16677

Mindestbesteuerung, Definitivbelastung, Ermessensentscheidung

Bei einer Veranlagung, die unter Anwendung der Mindestbesteuerung erfolgt ist, ergibt sich im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen keine Verpflichtung des Finanzamts zum Erlass des Steuerbescheides mit Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 AO.

Normenkette:

EStG § 10d Abs 2; GewStG § 10a; AO § 165 Abs 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Frage, ob der Beklagte verpflichtet ist, im Hinblick auf eine mögliche Definitivbelastung der Klägerin durch einen späteren Wegfall von Verlustvorträgen die streitbefangenen, unter Anwendung der Mindestbesteuerungsvorschriften durchgeführten, Veranlagungen mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu versehen.