I. Der Antragsteller und Beschwerdegegner (Antragsteller) erzielte in den Jahren 1999 und 2000 hohe positive Einkünfte aus selbständiger Arbeit und erhebliche Werbungskosten-Überschüsse aus Vermietung und Verpachtung, überwiegend in der Form von Beteiligungen, sowie in 2000 zusätzlich einen Verlust aus Gewerbebetrieb.
Den Einkommensteuerbescheiden für 1999 vom 12. August 2002 und für 2000 vom 6. August 2002 sind u.a. folgende Beträge (DM) zu entnehmen:
1999 2000
DM DM
Summe der positiven Einkünfte 602 691 600 276
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