I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erwirtschaftete im Streitjahr 1999 einen gewerblichen Gewinn aus seinem Einzelunternehmen in Höhe von 350 417 DM sowie Verluste aus Beteiligungen in Höhe von 195 953 DM und einen Veräußerungsgewinn in Höhe von 1 196 104 DM; ferner erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 121 000 DM und Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 62 891 DM. Die Klägerin hatte Verluste aus Gewerbebetrieb in Höhe von 299 270 DM, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 47 636 DM und Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 170 668 DM.
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