FG Düsseldorf - Beschluss vom 04.03.2002
3 V 5245/01 A (E)
Normen:
EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 921

Mindestbesteuerung; Verlustausgleichsbeschränkung; Leistungsfähigkeitsprinzip; Verfassungsmäßigkeit - Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Verlustausgleichs und des periodenübergreifenden Abzugs nach StEntlG 1999

FG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2002 - Aktenzeichen 3 V 5245/01 A (E)

DRsp Nr. 2002/9431

Mindestbesteuerung; Verlustausgleichsbeschränkung; Leistungsfähigkeitsprinzip; Verfassungsmäßigkeit - Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Verlustausgleichs und des periodenübergreifenden Abzugs nach StEntlG 1999

An der Verfassungsmäßigkeit der durch das StEntlG 1999 ff. eingeführten Vorschriften über den eingeschränkten Verlustausgleich bei Einkünfteermittlung und periodenübergreifendem Abzug bestehen ernstliche Zweifel (Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip), die die Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen (Anschluss an Beschlüsse des FG Münster vom 07.09.2000 AZ: 4 V 1612/00 und und 15.11.2000 AZ: 4 V 1617/00 E).

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 3 § 10d Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand: