Die Körperschaftsteuerbescheide 2001 bis 2004 vom 5.09.2006 und die Gewerbesteuer-Messbescheide 2001 bis 2004 vom 18.09.2007 jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 9.11.2007 werden dahingehend geändert, dass Einkommen und Gewerbeertrag um 30.990 EUR (60.611 DM) in 2001, 201.214 EUR in 2002, 184.120 EUR in 2003 und 161.246 EUR in 2004 gemindert werden. Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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