1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 12.06.2019 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagten als Geschäftsführer seiner ehemaligen Arbeitgeberin gesamtschuldnerisch auf Schadenersatz aufgrund unterbliebener Lohnzahlung für die Monate Juni und Juli 2017 in Höhe des Mindestlohns in Anspruch.
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