Streitig ist, in welcher Höhe die Mindeststeuer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) festgesetzt wird.
I.
Der Kläger ist österreichischer Staatsangehöriger und wohnt in österreich. Er arbeitete im Streitjahr als Elektromeister und erzielte aus seiner Beteiligung an der Fa. [...] S & atypisch Still im Streitjahr 2005 in Deutschland Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 2.189,00 EUR (lt. Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb vom 30. Januar 2007).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|