I.
Die Beteiligten streiten darüber, welchem Steuersatz das im Streitjahr (2004) bezogene Einkommen des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) unterliegt.
Der Kläger ist Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und selbständig tätiger Rechtsanwalt. Er ist Partner einer Anwaltssozietät, die im Streitjahr eine Niederlassung in Deutschland unterhielt. Einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte der Kläger im Streitjahr nicht. Sein bei der deutschen Besteuerung zu berücksichtigendes Einkommen belief sich auf 1.424 €.
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