I. Die 1997 verstorbene X war zur Hälfte Miteigentümerin eines 1 312 qm großen und mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks an der Y-Straße in Z. Sie ist zur Hälfte von A beerbt worden. A hat am 19. Dezember 1998 ihren Erbteil schenkweise der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) übertragen.
Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) stellte mit Bescheid vom 18. Februar 1999 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. März 2002 den Grundstückswert des Anteils der A an dem Grundstück zum 19. Dezember 1998 auf 249 250 DM fest. Bei dem festgestellten Wert handelt es sich um einen Mindestwert nach § 146 Abs. 6 des Bewertungsgesetzes (BewG), der mit 760 DM/qm ermittelt war.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|