BFH - Urteil vom 08.08.2006
VII R 28/05
Normen:
MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BB 2006, 2801
BFH/NV 2007, 162
BFHE 215, 392
DB 2007, 1178
DStRE 2007, 112
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 04.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen IV 239/03

Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers außergerichtlicher Vergleich nach gerichtlicher Geltendmachung; Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers obliegt dem Tatrichter - § 53 MinöStV als Rechtsanspruch ausgestaltet

BFH, Urteil vom 08.08.2006 - Aktenzeichen VII R 28/05

DRsp Nr. 2006/29164

Mineralölsteuer: Vergütungsanspruch des Mineralöllieferanten bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers außergerichtlicher Vergleich nach gerichtlicher Geltendmachung; Beurteilung der Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers obliegt dem Tatrichter - § 53 MinöStV als Rechtsanspruch ausgestaltet

»1. Ein Lieferant von versteuertem Mineralöl verliert einen Mineralölsteuervergütungsanspruch nach § 53 MinöStV nicht allein deshalb, weil er nach gerichtlicher Geltendmachung der Kaufpreisforderung mit dem Mineralölempfänger einen außergerichtlichen Vergleich abschließt, mit dem er den größten Teil der Kaufpreisforderung noch realisieren kann. 2. Voraussetzung ist jedoch, dass der im Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreisforderung zahlungsunfähige Mineralölempfänger mit sämtlichen Gläubigern entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen hat und dass der Lieferant bei Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtet.«

Normenkette:

MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe: