Richtlinie 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit b; MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 lit a; MinöStDV § 50 Abs. 1; EnStG § 27 Abs. 2 Nr. 1; EnStDV § 60 Abs. 4 Nr. 1; EnStDV § 60 Abs. 4 Nr. 2; LuftVG § 20;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 25.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 141/07
Mineralölsteuerermäßigung für die Beförderung von Hubschrauberpiloten und Ärzten zum Einsatzort mit Hubschraubern durchgeführter Krankentransporte
BFH, Urteil vom 06.11.2012 - Aktenzeichen VII R 40/09
DRsp Nr. 2013/2779
Mineralölsteuerermäßigung für die Beförderung von Hubschrauberpiloten und Ärzten zum Einsatzort mit Hubschraubern durchgeführter Krankentransporte
1. NV: Werkflüge, die nicht unmittelbar der Erbringung von dem Unternehmen angebotener Dienstleistungen dienen, sind von der Mineralölsteuer nicht befreit.2. NV: Die Energiesteuer-Richtlinie gestattet den Mitgliedstaaten, die Steuerbefreiung von Energieerzeugnissen bei einer Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt auf Flugturbinenkraftstoff (Kerosin) zu beschränken.
Für die Beförderung von Hubschrauberpiloten und Ärzten zum Einsatzort mit Hubschraubern durchgeführter Krankentransporte mit einem gecharterten Flugzeug ist eine Mineralölsteuerbefreiung nicht zu gewähren.
Normenkette:
Richtlinie 2003/96/EG Art. 14 Abs. 1 S. 1 lit b; MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3 lit a; MinöStDV § 50 Abs. 1; EnStG § 27 Abs. 2 Nr. 1; EnStDV § 60 Abs. 4 Nr. 1; EnStDV § 60 Abs. 4 Nr. 2; LuftVG § 20;
Gründe
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