Mineralölsteuererstattung für Luftfahrtbetriebsstoffe
FG Hamburg, Urteil vom 25.06.2009 - Aktenzeichen 4 K 141/07
DRsp Nr. 2009/22850
Mineralölsteuererstattung für Luftfahrtbetriebsstoffe
1. Ein Anspruch auf Mineralölsteuererstattung für Flüge zu eigenbetrieblichen Zwecken (sog. Werkverkehr) folgt unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 b der Richtlinie Nr. 2003/96.2. Zu den begünstigten Flügen gehören auch sog. Werftflüge, sofern das Luftfahrzeug ausschließlich zu eigenbetrieblichen (kommerziellen) Zwecken eingesetzt wird.