1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Kläger Schuldner von Energiesteuer geworden ist.
Am 15. November 2006 fuhr der Kläger mit dem Lkw X mit dem amtlichen Kennzeichen ... (Erstzulassung 11. Februar 2004, Fahrgestellnummer ..., Produktionsdatum 3. Oktober 2003) von Tschechien nach Deutschland, wo er von einer Mobilen Kontrollgruppe des Beklagten (das Hauptzollamt) auf der BAB A 3 in ... kontrolliert wurde.
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