Die Klägerin betreibt eine Mineralölraffinerie zur Aufarbeitung von Altölen. Ihr wurde als Mineralölraffinerie ein Steuerlager im Sinne des §
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin die Mineralölsteuer für die bei der Bearbeitung zurückgewonnenen Mineralöle nach §
Die Sammlung der Klägerin dient der Entsorgung von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen sowie von Bearbeitungsemulsionen, Schlämmen aus Leichtstoffabscheidern und Abfällen aus der Reinigung von Lagertanks. Im Monat Januar 2001 belief sich die Gesamtmenge des Stoffeingangs auf 4.249,9 Tonnen.
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