Die Klägerin begehrt die Erstattung von Mineralölsteuer aufgrund Zahlungsausfalls eines Kunden.
Die Klägerin belieferte den Warenempfänger A, der in X eine Tankstelle betrieb, seit 1998 mit Kraftstoff. Erstmals im Januar 2001 kam es zu Teilzahlungen außerhalb der Fälligkeit. Zuletzt belieferte die Klägerin den Warenempfänger noch in den folgenden vier Fällen mit Kraftstoff unter Eigentumsvorbehalt, den sie ihm jeweils am gleichen Tag in Rechnung stellte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|