I.
Streitig ist, ob für die von der ... GbR im Jahre 2001 in einer MAN-Zugmaschine vom Typ F 04 verwendete Gasölmenge ein Anspruch auf Mineralölsteuervergütung besteht.
Der Kläger ist Gesamtrechtsnachfolger der zum 30. Juni 2004 aufgelösten GbR, die mit Vergütungsantrag vom 22. Januar 2002 für das Kalenderjahr 2001 für 32.326,19 Liter Gasöl eine Mineralölsteuervergütung i.H.v. 9.697,86 DM (= 4.958,44 EUR) nach §
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