MinöStG (1993) § 25 Abs. 1 Nr. 5 lit. a § 12 § 3 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 981
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 01.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen IV 77/00
MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt
BFH, Beschluss vom 08.03.2004 - Aktenzeichen VII B 150/03
DRsp Nr. 2004/6248
MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt
1. Der Vergütungsanspruch nach § 25 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a MinöStG 1993 setzt eine förmliche Erlaubnis nach § 12MinöStG 1993 voraus. Das ergibt sich aus der ausdrücklichen Bezugnahme auf § 3 Abs. 3MinöStG 1993, der die steuerbegünstigte Verwendung "vorbehaltlich des § 12" gestattet.2. Das Fehlen einer Erlaubnis führt zum Ausschluss der Steuerbegünstigung, auch wenn das Mineralöl zu begünstigten Zwecken verwendet worden ist.
Normenkette:
MinöStG (1993) § 25 Abs. 1 Nr. 5 lit. a § 12 § 3 Abs. 3 ;
Gründe:
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