BFH - Beschluss vom 06.02.2006
VII B 52/05
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1159
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 07.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen IV 243/02

MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

BFH, Beschluss vom 06.02.2006 - Aktenzeichen VII B 52/05

DRsp Nr. 2006/7919

MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

1. Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV ist Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Lieferanten, dass "der Zahlungsausfall trotz vereinbarten Einkunftsvorbehalts, laufende Überwachung der Außenstände, rechtzeitiger Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung und gerichtlicher Verfolgung des Anspruchs nicht zu vermeiden war".2. § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinÖStV fordert vom Mineralölhändler, dass er die dort genannten Maßnahmen zur Erhaltung seines Erstattungs-/Vergütungsanspruchs tatsächlich durchführt, und zwar auch dann, wenn sie ihm unter den besonderen Umständen des Einzelfalles wenig Erfolg versprechend erscheinen.3. Auf Zumutbarkeits- oder Verschuldensgesichtspunkte sowie auf Kausalitätserwägungen im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung kommt es dabei nicht an.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; MinÖStV § 53 Abs. 1 Nr. 3 ;

Gründe: