LAG Thüringen - Urteil vom 11.10.2016
1 Sa 95/16
Normen:
TzBGG § 14; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Gera, vom 23.02.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 255/15

Missbrauchskontrolle der Befristung von ArbeitsverträgenZusammenfassung von Verträgen vor und nach einer Elternzeit zu einer Gesamtbetrachtung

LAG Thüringen, Urteil vom 11.10.2016 - Aktenzeichen 1 Sa 95/16

DRsp Nr. 2017/3337

Missbrauchskontrolle der Befristung von Arbeitsverträgen Zusammenfassung von Verträgen vor und nach einer Elternzeit zu einer Gesamtbetrachtung

1. Zum Befristungsgrund des Vertrages in § 14 I S. 2 Nr. 3 TzBGG 2. Beim institutionellen Rechtsmissbrauch können Verträge vor und nach einer Elternzeit in eine Gesamtbetrachtung zusammengefasst werden. 3. Geht die Initiative zum Abschluss eines weiteren Vertrages vom Arbeitnehmer aus, kann dies ein Indiz gegen einen Missbrauch seitens des Arbeitgebers sein.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 23.2.2016 - 2 Ca 255/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBGG § 14; BGB § 242;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Entfristung ihres mit der Beklagten geschlossenen Arbeitsvertrages.