BFH - Beschluß vom 24.02.2000
X B 107/00
Normen:
EStG § 7b Abs. 6, § 26 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;

Miteigentumsanteile von Ehegatten; Objektverbrauch

BFH, Beschluß vom 24.02.2000 - Aktenzeichen X B 107/00

DRsp Nr. 2001/13298

Miteigentumsanteile von Ehegatten; Objektverbrauch

1. Haben Ehegatten während des gesamten VZ dauernd getrennt gelebt, gelten die Miteigentumsanteile der Ehegatten gem. der Grundregel in § 7 b Abs. 6 Satz 1 EStG als selbständige Objekte. 2. Durch die Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen während der Zeit des Zusammenlebens ist damit für jeden Objektverbrauch eingetreten. 3. Der Objektverbrauch kann nicht dadurch rückgängig gemacht werden, dass einer der Ehegatten seinen Miteigentumsanteil auf den Ehepartner in einem VZ überträgt, in dem wegen des dauernden Getrenntlebens die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung nicht mehr vorgelegen haben. 4. Objektverbrauch tritt lediglich dann nicht ein, wenn der Miteigentumsanteil in einem Kj übertragen wird, in dem die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG noch vorgelegen haben.

Normenkette:

EStG § 7b Abs. 6, § 26 Abs. 1 ; FGO § 115 Abs. 2 ;