Streitig ist im Rahmen der gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für Zwecke der Grunderwerbsteuer, ob die Einbringung der Beteiligungen an einer mittelbar grundbesitzenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) der Grunderwerbsteuer unterliegt und ob diese gegen Europarecht oder in diesem Fall gegen die Verfassung verstößt.
I.
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