I. Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) sind Ehegatten und wurden im Streitjahr 1998 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller erzielte im Jahr 1998 u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer im Rahmen einer Betriebsverpachtung. Er hatte sein Unternehmen, das den Firmenwert und das Inventar umfasste, an die A-GmbH verpachtet, ohne die Betriebsaufgabe zu erklären. An der A-GmbH war der Antragsteller mit 51 %, die Antragstellerin mit 49 % beteiligt.
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