I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Voraussetzungen einer mittelbaren Grundstücksschenkung vorliegen.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb auf Grund notariell beurkundeten Vertrages vom 13. Dezember 2000 eine Eigentumswohnung für 294 000 DM, die sie seit Mai 2001 selbst nutzt. Die Mutter der Klägerin überwies den Kaufpreis in drei Teilbeträgen im Januar und Februar 2001 auf die Konten der Verkäufer. Zuvor, nämlich am 10. Januar 2001, verzichteten die Klägerin und ihr Bruder im Hinblick auf die "seither empfangenen Zuwendungen" gegenüber ihren Eltern auf ihre gesetzlichen Pflichtteilsrechte.
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