Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Mit ihrer Klage wollen die Kläger erreichen, dass ihre Einkünfte als Mitreeder einer Partenreederei, für die eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz zum Vertragsreeder bestellt war, aus der Bauphase eines Seeschiffes, dessen Kaufvertrag im Jahr 1995 aufgehoben worden ist, nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit der Schweiz steuerfrei sind und lediglich dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) unterliegen.
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