Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Kläger wegen Versäumens der Klagefrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist und ob von dem Kläger erzielte Einkünfte der deutschen Besteuerung unterliegen.
Der 19.. geborene Kläger deutscher und slowakischer Nationalität bewohnte im Streitjahr eine Wohnung (circa 60 qm) im X-Weg, Hamburg, dem langjährigen Familienwohnsitz; in diesem Haus lebte im Streitjahr auch sein Sohn A. Seine beiden anderen Kinder wohnten in Hamburg und in Süddeutschland. Von seiner Ehefrau war der Kläger seit 1990 geschieden.
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