Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung sowie über den Abzug diverser weiterer Werbungskosten.
Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr 2009 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war als Zeitsoldat bei der Bundeswehr tätig und der X-Kaserne in O zugeordnet. Dort war er zunächst auch untergebracht. Seine Dienstzeit wurde im Januar 2009 zunächst bis Januar 2013 und zu einem späteren Zeitpunkt bis 2017 verlängert, wobei der Kläger nur bis Ende 2013 in der Kaserne in O tätig war und seitdem in C für eine Bundeseinrichtung arbeitet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|