Das Verfahren betreffend die A Vermögensverwaltungs Ltd. & Co.KG wird eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten bezüglich des zurückgenommenen Teils des Verfahrens trägt die A Vermögensverwaltungs Ltd. & Co. KG. Im Übrigen tragen die Kosten des Verfahrens A und die C GmbH & Co. KG jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger zu 1. nach Übertragung seines Kommanditanteils an der Klägerin zu 2. unter Vorbehalt eines Nießbrauchsrechts Mitunternehmer bei der Klägerin zu 2. geworden ist. Es wird außerdem darum gestritten, ob die Nießbrauchszahlungen die Einkünfte der Klägerin zu 2. bzw. der Mitunternehmer mindern.
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