I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) hatte im Gewinnfeststellungsbescheid 1988 für die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (Klägerin) einen Verlust festgestellt und diesen entsprechend dem Gewinnverteilungsschlüssel auf die Klägerin und die beiden Kommanditisten, die Kläger und Revisionskläger zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.), aufgeteilt. Gegen diesen Bescheid hatte nur die Klägerin Einspruch eingelegt. Das FA hat den Einspruch ohne Hinzuziehung der Kläger zu 2. und 3. als unbegründet zurückgewiesen.
Gegen diese Entscheidung haben sowohl die Klägerin als auch die Kläger zu 2. und 3. Klage erhoben. Das Finanzgericht (FG) hat in der Sache selbst entschieden und die Klage als unbegründet abgewiesen.
Mit der Revision rügen die Klägerin und die Kläger zu 2. und 3. Verletzung materiellen Rechts.
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