Streitig ist, ob die Klägerin an dem Feststellungsverfahren der A GmbH & Co KG, der Beigeladenen, zu beteiligen ist mit der Folge, dass ein vor ihr erzielter Veräußerungserlös unter die sog. Tonnagebesteuerung gem. § 5a des Einkommensteuergesetzes (EStG) fällt.
Die Klägerin erwarb mit Kauf- und Übertragungsvertrag, datierend vom 30.05.2005, mit Wirkung zum 01.06.2005, 24.00 h, eine Kommanditbeteiligung mit einer voll eingezahlten Pflichteinlage in Höhe von 25.564,59 EUR von B, ihrem Prokuristen und früheren Geschäftsführer, der zu den Erstzeichnern gehörte. In § 2 des Vertrages heißt es u.a.
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