BFH - Urteil vom 18.01.2006
IX R 20/05
Normen:
AO § 179 Abs. 1 § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ; EStG § 15 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 1079
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 14.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1138/01

Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht

BFH, Urteil vom 18.01.2006 - Aktenzeichen IX R 20/05

DRsp Nr. 2006/9341

Mitunternehmerschaft - Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach DDR-Recht

1. Die durch die Antragstellung beim Bergamt begründete Rechtsposition vermittelt einen greifbaren Vermögenswert, bildet also ein WG.2. Beantragt jemand zusammen mit einer KG eine Erlaubnis zum Aufsuchen von bergfreien Bodenschätzen nach früherem DDR-Recht und wird er kraft Vertrages auf unbeschränkte Zeit zur Hälfte am Gewinn aus den Bergbauberechtigungen beteiligt, so ist er Mitunternehmer einer mit der KG bestehenden Mitunternehmerschaft. Die Mitunternehmerschaft hat die Form einer Innengesellschaft, wenn allein die KG nach außen auftreten soll.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 1 § 180 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ; EStG § 15 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der entgeltliche Verzicht auf eine durch einen Antrag zur Aufsuchung von Kiessanden vermittelte Anwartschaft auf Abbaubewilligung zu einem nicht steuerbaren Veräußerungsvorgang im privaten Bereich oder zu steuerpflichtigen Einkünften aus sonstigen Leistungen i.S. von § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.