Streitig ist, ob die Beigeladenen zu 1. und 2. als Mitunternehmer der ... & Partner GbR am Einheitswert des Betriebsvermögens dieser GbR auf den 1.1.1990 und 1.1.1991 beteiligt sind.
I.
Der Kläger und die Beigeladenen zu 1. und 2. waren zu den streitigen Feststellungszeitpunkten als Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer für die Kanzlei ... & Partner in München tätig. Der Kläger gehörte bereits vor 1966 einer aus ihm sowie den Herren ... und ... bestehenden Kanzlei an. In diese Kanzlei wurde der Beigeladene zu 1. ab dem 1.1.1966 aufgenommen. Die Aufnahme teilte ihm der Kläger mit Schreiben vom 22.11.1965 mit, das u.a. folgende Aussagen enthält:
1. "Sie werden ab 1.1.1966 in die Sozietät aufgenommen. ...
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