Mitunternehmerschaft der im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährtin
FG München, Urteil vom 17.03.2014 - Aktenzeichen 7 K 897/10
DRsp Nr. 2014/9437
Mitunternehmerschaft der im Betrieb mitarbeitenden Lebensgefährtin
1. Die Annahme einer verdeckten Mitunternehmerschaft in Form einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts erfordert – wenn ein entsprechender Gesellschaftsvertrag nicht vorliegt –, dass sich das Vorliegen einer derartigen Gesellschaft aus dem tatsächlichen Verhalten gegebenenfalls unter Einschluss ausdrücklich eingegangener Rechtsbeziehungen wie Anstellungs-, Darlehens-, Miet- oder Pachtverträgen und deren Handhabung ergeben.2. Die bloße Bündelung von Risiken aus Leistungsaustauschverträgen bei Vereinbarung angemessener leistungsbezogener Entgelte führt dabei jedoch noch nicht zu einem notwendigen gesellschaftsrechtlichen Risiko.
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